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Informationen zur Bearbeitung von Masterarbeiten
Die Planung und Bearbeitung einer Abschlussarbeit ist ein wichtiger Abschnitt und Schritt im Rahmen der Lehramtsausbildung. Um einen reibungslosen und transparenten Ablauf der Bearbeitung zu ermöglichen, möchten wir im Folgenden über die im Prozess relevanten Fristen informieren.
Fristen während der Bearbeitung der Masterarbeit
Bearbeitungszeit: 4 Monate ab Anmeldung
Hinweis: bei empirischen Arbeiten besteht gem. § 10 (2) StPO die Möglichkeit auf Verlängerung um weitere zwei Monate
Korrekturzeit: 8 Wochen
Achtung: Der Korrekturzeitraum beginnt nach Ablauf der viermonatigen Bearbeitungszeit!
Teilnahme am Kolloquium
Während der Bearbeitung der Masterarbeit ist eine Teilnahme am Kolloquium für Abschlussarbeiten verpflichtend.
Die verschiedenen Arbeitsgruppen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik bieten einzelne Kolloquien an. Die Teilnahme muss in dem Kolloquium der Arbeitsgruppe erfolgen, in der die Masterarbeit geschrieben wird. Außerdem muss die Teilnahme zeitlich so erfolgen, dass die Ergebnisse der Masterarbeit im Kolloquium im Semester präsentiert werden können.
Fristen zur Bewerbung auf den Vorbereitungsdienst (Niedersachsen)
Beginn zum 1. Mai | Beginn zum 1. November | |
---|---|---|
Bewerbungsstart | Ende Oktober | Ende April |
Bewerbungsschluss | Mitte Januar | Mitte Juli |
Nachreichfrist Zeugnis | Ende Februar | Ende August |
Exemplarischer Ablauf mit Übergang in das Referendariat
Die nachfolgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die relevanten Fristen während der Bearbeitung Ihrer Masterarbeit unter Berücksichtigung eines unmittelbaren Übergangs in den Vorbereitungsdienst in Niedersachsen.
Themenfindung und Betreuung
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die betreuenden Personen der BWP und nehmen Sie persönlich Kontakt auf. Hierfür können Sie die Personenseiten der AG Bals und Frommberger besuchen oder sich unter der Liste der Erst- und Zweitprüfenden informieren.
Möchten Sie Ihre Masterarbeit bei Mitarbeitenden der AG Bals verfassen, informieren Sie sich bitte in der Liste der Erst- und Zweitprüfenden, welche Themenschwerpunkte die jeweiligen Mitarbeitenden in Abschlussarbeiten betreuen. Sobald Sie eine thematische Eingrenzung vorgenommen haben, nehmen Sie direkt themenspezifisch Kontakt zu den jeweiligen in Frage kommenden Betreuer*innen auf. Nach der Vereinbarung eines ersten Gespräches, in dem zunächst Thema, Zielsetzung der Arbeit, zeitliche Planung, methodische Vorgehensweise sowie das Forschungsinteresse besprochen werden, werden Sie aufgefordert, ein Exposé zu verfassen. Das Exposé dient als Grundlage für den weiteren Betreuungsprozess und ist der erste Grundstein für Ihre Masterarbeit. Sobald das Thema, die Forschungsfrage und das Vorgehen durch weitere Konsultationen mit der betreuenden Person festgelegt sind, stellen Sie den Zulassungsantrag zur Masterarbeit und nehmen am Kolloquium teil.
Achtung: Für die Bearbeitung von Masterarbeiten in den Arbeitsgruppen von Prof. Dr. Frommberger und Junprof. Dr. Lange wird ab dem Wintersemester 2021/22 ein Bewerbungsverfahren für Erstbetreuungen von Masterarbeiten erprobt.
Zeitweise werden bestimmte Themen zur Bearbeitung in Abschlussarbeiten auch gesondert ausgeschrieben. Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
Checkliste für einen erfolgreichen Masterabschluss (PATMOS UOS)
Master-Prüfungsamt FB3 inkl. Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (UOS)
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (NDS MK)
Bewerbungsportal zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst inkl. aktueller Fristen (Landesschulbehörde NDS)
Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW (MSB)
Exposé – Leitfaden für Studierende (zur Einreichung bei der Betreuung durch Mitarbeitende der AG Bals)