Abteilung Berufs- und Wirtschaftspädagogik


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Bewerbungsverfahren für Masterarbeiten

Ab dem Wintersemester 2021/22 erproben die Arbeitsgruppen von Prof. Dr. Dietmar Frommberger und Juniorprof. Dr. Silke Lange ein zentrales Bewerbungsverfahren für Erstbetreuungen von Masterarbeiten in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik.

Was ist neu?

Der Erstbetreuungsprozess einer Masterarbeit in den beiden genannten Arbeitsgruppen lässt sich zukünftig in vier Phasen unterteilen:

1.) die Bewerbungsphase
2.) die Vergabephase
3.) die Betreuungs- Anmeldungs- und Arbeitsphase sowie
4.) die Bewertungsphase

Einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens und weitere Informationen, wie zum Beispiel die Bewerbungsvoraussetzungen, finden Sie hier.

Bewerbungszeiträume
Ab dem Wintersemester 2021/22 werden Erstbetreuungszusagen von den Mitarbeiter:innen der beiden Arbeitsgruppen ausschließlich zu vier Zeitpunkten im Jahr erteilt. Zweimal im Wintersemester und zweimal im Sommersemester. Die konkreten Zeiträume, Fristen und betreuenden Personen finden Sie hier.

Sechszeiler
Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ein Sechszeiler zu erstellen. Er bereitet einen Überblick zur geplanten Arbeit und dient als inhaltliches Zuordnungs- und Auswahlkriterium der Bewerbung. Informationen zum Aufbau des Sechszeilers und Good Practice-Beispiele finden Sie hier.

Anmeldeformular
Die Anmeldung zum Bewerbungsverfahren erfolgt über ein zentrales Anmeldeformular.

Warum wird ein zentrales Verfahren erprobt?

Das neue Verfahren wird zur Verfolgung von zwei Hauptzielen erprobt.

Zum einen können die anstehenden Abschlussarbeiten in einem Semester durch das neue Verfahren gleichmäßig auf die einzelnen Betreuenden der Berufs- und Wirtschaftspädagogik hinsichtlich der Betreuungskapazitäten verteilt werden.

Zum anderen soll das neue Verfahren den Vergabeprozess von Masterarbeiten standardisieren und damit studierendenfreundlicher gestalten:

  • Die Anforderungen für die Zusage einer Erstbetreuung einer Masterarbeit sind für alle Studierenden transparent.
  • Durch die Einführung von vier zentralen Vergabezeitpunkten sorgt das Verfahren darüber hinaus für mehr Chancengleichheit unter den Studierenden. Nicht selten mussten Mitarbeiter:innen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik in der Vergangenheit qualitativ gleichwertige Betreuungsanfragen aufgrund von bereits erschöpften Kapazitäten ablehnen.
  • Durch die Verteilung der Betreuungskapazitäten sowie der inhaltlichen Präferenzen und Schwerpunkte der Studierenden auf die teilnehmenden Betreuenden wird ein qualitativ hochwertiger und verbindlicher Betreuungsprozess sichergestellt.