Abteilung Berufs- und Wirtschaftspädagogik


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Hinweise zu den Klausuren

Nach dem Beschluss des Prüfungsausschusses gilt für Klausuren:

  1. Zur Identitätsprüfung sind die Studierenden verpflichtet, die Campuscard oder den Lichtbildausweis staatlicher Stellen mitzuführen. Die Prüfung der Identität erfolgt vor Klausurbeginn. Zur Klausur zugelassen sind nur Studierende, die ordnungsgemäß in OPIuM zur Klausur angemeldet sind.
  2. Taschen und abgelegte Kleidungsstücke dürfen nicht an den Arbeitsplatz mitgenommen werden. Sie werden nach Anweisung der Aufsichtsführenden im Prüfungsraum platziert.
  3. Alle elektronischen Geräte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein und dürfen sich nicht am Arbeitsplatz befinden.
  4. Die Aufsichtsführenden können den Klausurteilnehmer/-innen Plätze zuweisen.
  5. Während der Klausur besteht Redeverbot, zulässig sind lediglich Fragen an die Aufsichtsführenden.
  6. Die Klausur ist mit Tintenstift oder Kugelschreiber in blauer oder schwarzer Farbe zu schreiben.
  7. Es ist nur das von den Aufsichtsführenden ausgeteilte Klausurpapier zu verwenden. Nachschub kann angefordert werden.
  8. Die Arbeit ist auf dem Deckblatt zu unterschreiben.
  9. Den Anordnungen der Aufsichtsführenden zur Herstellung bzw. zum Erhalt der Ordnung in der Klausur ist Folge zu leisten. Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von Prüfenden oder von der Aufsichtsführung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
  10. Das Verlassen des Prüfungsraumes bedarf der Genehmigung der Aufsichtsführenden.
  11. Bei der Abgabe der Klausur sind alle Unterlagen der Klausur (einschl. Themenstellung, Deckblatt etc.) abzugeben.

 Klausureinsicht und Beanstandung

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