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Anträge zur Anrechnung/Anerkennung von hochschulisch oder außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen im Fach Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Gemäß § 21 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität können Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen auf Module und Modulkomponenten des Studiums an der Universität Osnabrück angerechnet werden, soweit kein wesentlicher Unterschied besteht.
"Kein wesentlicher Unterschied besteht, wenn die auf Grund eines Moduls vermittelten Kompetenzen beziehungsweise Lernergebnisse, Qualität und Niveau der Ausbildung sowie Leistungspunkte denjenigen von Modulen des Studiengangs im Wesentlichen entsprechen“ (§21 Abs. 4 Satz 2 APO).
Für die Anrechnung werden daher entsprechende Unterlagen benötigt, die Auskunft über Kompetenzen, Lernergebnisse und Qualität der erworbenen Leistungen geben. Die Anrechnung von außerhalb einer Hochschule erbrachten Leistungen ist auf nicht mehr als 50 % der insgesamt im betroffenen (Teil-)Studiengang oder Studienangebot erforderlichen Leistungspunkte begrenzt (§21 Abs. 4 Satz 4 APO).
Anträge zur Anrechnung sind unter Verwendung des nachfolgenden Formulars (bitte am Computer ausfüllen!) an den Prüfungsausschuss Berufs- und Wirtschaftspädagogik zu stellen.
Antrag auf Anrechnung von Kompetenzen auf Studien- und Prüfungsleistungen