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Prüfungsausschuss BWP
Der Prüfungsausschuss BWP beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Studien- und Prüfungsleistungen im Fachgebiet BWP. Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 1 NHG und der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück achtet der Prüfungsausschuss des Fachgebiets Berufs- und Wirtschaftspädagogik darauf, „dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), der Grundordnung und der Allgemeinen Geschäftsordnung und dieser Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück sowie der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen“ (APO 2014, § 8 Abs. 1) für die Studienanteile der BWP eingehalten werden.
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Kontakt
Anfragen und Anträge an den Prüfungsausschuss senden Sie bitte per E-Mail an pruefungsausschuss-bwp@uos.de oder per Post. Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses keine Möglichkeit haben, Prüfungskonten einzelner Studierenden einzusehen. Sollten Sie Fragen/Anträge zu Prüfungen, zum Prüfungskonto oder der OPIuM-Anmeldung haben, fügen Sie bitte einen aktuellen OPIuM-Auszug bei.
Sitzungstermine
02.10.2024
06.11.2024
04.12.2024
08.01.2025
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Gruppe der Hochschullehrer
Vorsitz
Prof. Dr. Dana Bergmann (Vorsitzende)
Prof. Dr. Dietmar Frommberger (stellvertretender Vorsitzender)
Vertretung
Prof. Dr. Ingrid Kunze
Prof. Dr. Silke Lange
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter
Dr. Elisa Tessmer
Tim Migura
Gruppe der Studierenden
Milena Brüggemeier
Bastian Weinhuber
Anträge an den Prüfungsausschuss
Anträge an den Prüfungsausschuss sind ausschließlich schriftlich einzureichen; Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit sind über das Prüfungsamt einzureichen.
Anträge sind grundsätzlich formlos, müssen aber zwingend in einer (!) .pdf Datei eingereicht werden. Für häufig gestellte Anträge (z.B. Antrag auf Anerkennung/Anrechnung; Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) finden Sie unten entsprechende Formblätter.
Beachten Sie bei der Einreichung eines Antrags, dass alle für die Entscheidung erforderlichen Fakten (mind. Name, Studiengang, Matrikel-Nr., studentische E-Mail-Adresse) und Unterlagen (min. aktueller OPIuM-Auszug) vorliegen. Unvollständige Unterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin. Über die Anträge wird im Einzelfall entschieden. Sind Fristen einzuhalten (z. B. bei Prüfungsunfähigkeit), so ist bei einer Entscheidung das Datum des Antragseingangs relevant.
Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anmeldezeiträume werden regelmäßig über die Studierendenverteiler bekannt gegeben.
Rücktritt
Rücktrittsfrist: bis eine Woche vor dem Prüfungstermin
Innerhalb einer Woche vor der Prüfung: unverzügliche Mitteilung der Gründe
Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen
Termine für die Losverteilung der Seminarplätze werden rechtzeitig bekanntgegeben
Dringlichkeitsantrag für Seminarplätze
Wintersemester: 15.10.
Sommersemester: 15.03.
Zulassung zur Abschlussarbeit
Anträge sind jederzeit möglich
Die Antragsstellung erfolgt über das Prüfungsamt.
Anrechnung/Anerkennung von Leistungen
Anträge sind jederzeit möglich
Vorziehen von Leistungen aus dem Masterstudium
Anträge sind jederzeit möglich.
Einsicht in die Prüfungsakte
Anträge jeweils nach Abschluss jeder studienbegleitenden Prüfung bzw. nach Abschluss der Bachelor-/ Masterprüfung
Anrechnungen von Leistungen auf die Zulassungsauflagen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor
Anträge sind jederzeit möglich
Weitere Informationen aus dem Prüfungsausschuss
Hinweise zu Klausuren
Wichtige Informationen erhalten Sie vor der Klausur von den Prüfenden.