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Zusammensetzung des Prüfungsausschusses BWP.
Dem Prüfungsausschuss gehören drei Mitglieder der Hochschullehrergruppe, ein Mitglied der Mitarbeitergruppe sowie ein Mitglied der Studierendengruppe an. „Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie deren Vertretungen werden getrennt nach Statusgruppen im jeweiligen Fachbereichsrat gewählt. [...] Die Amtszeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. [...] Das studentische Mitglied hat bei der Bewertung und Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen nur beratende Stimme“ (APO 2014, § 8 Abs. 2).